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Neue Steuervorteile für E-Autos

Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!

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Neue Förderung von E-Autos

Die betriebliche Nutzung von Elektrofahrzeugen wird derzeit steuerlich dergestalt gefördert, dass bei der Ermittlung der Höhe der privaten Nutzungsentnahme nur ein % von einem Viertel, effektiv also 0,25 %, des inländischen Bruttolistenpreises als privater Nutzungsanteil versteuert werden muss (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 Nummer 3 Einkommensteuergesetz/EStG). Dies gilt nach geltender Rechtslage allerdings nur, wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs € 70.000,00 nicht übersteigt.

Höherer Bruttolistenpreis

Die Bundesregierung hat nun in dem sich im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Steuerfortentwicklungsgesetz eine Anhebung der Wertgrenze auf € 95.000,00 eingebracht. Die 95.000-Euro-Wertgrenze soll für E-Autos gelten, die ab Juli 2024 angeschafft worden sind.

Geplante Sonderabschreibung

Emissionsfreie E-Autos, die im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 angeschafft werden, sollen außerdem über einen Zeitraum von sechs Jahren, beginnend mit einem AfA-Satz von 40 %, abgeschrieben werden können.

Stand: 02. November 2024

Bild: Michael Flippo - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Schmalkalden

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